FAQ: Wer hat Vorfahrt in der Fahrradstraße?
- SPD Schöneberg

- vor 14 Stunden
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Und andere häufig gestellte Fragen. Ein FAQ der SPD Schöneberg zu den wichtigsten Regeln für die neuen Schöneberger Fahrradstraßen in der Monumentenstraße, Langenscheidstraße und Belziger Straße.

von Moritz Riesinger
Es entstehen in Schöneberg neue Fahrradstraßen: Die Belziger-, Langenscheidt- und Monumentenstraße werden sicherer und attraktiver für den Radverkehr. Radfahrende haben hier besondere Rechte. Auch die Anwohnerinnen und Anwohner profitieren, wenn dadurch der Durchgangsverkehr und das allgemeine Tempo sinken. Damit sich das Versprechen von mehr Sicherheit durch die Fahrradstraße erfüllt, braucht es bei allen ein gutes Wissen und Verständnis für die dort geltenden Regeln.
Wer darf in der Fahrradstraße unterwegs sein?
Fahrradstraßen sind in erster Linie für Radfahrende gedacht. Sie dürfen ausdrücklich nebeneinander fahren, sodass zum Beispiel Eltern ihre Kinder auf gleicher Fahrbahnhöhe begleiten können. Auch wenn grundsätzlich ein Rechtsfahrgebot gilt, darf der Radverkehr hier die gesamte Straßenbreite nutzen. So lassen sich gefährliche Situationen mit plötzlich sich öffnenden Autotüren vermeiden. Der Bereich direkt neben parkenden Autos, die sog. „Dooring-Zone“, ist dafür besonders gekennzeichnet.
Wo das Zusatzschild „Anlieger frei“ angebracht ist, dürfen auch Autos, Motorräder etc. die Straße nutzen. Das allerdings nur, wenn sie ein Ziel in dieser Straße haben – etwa ein Geschäft, eine Arztpraxis oder eine Wohnung. Reiner Durchgangsverkehr, also auch um abzukürzen, ist nicht gestattet. Geparkt werden darf ausschließlich auf den dafür markierten Flächen.
Welche Regeln gelten für Geschwindigkeit und Überholen?
In Fahrradstraßen gilt für alle Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Eine Mindestgeschwindigkeit ist nicht vorgeschrieben. Autos dürfen nur überholen, wenn sich dafür eine sichere Gelegenheit ergibt. Es muss auf jeden Fall ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zu Radfahrenden eingehalten werden – besser noch etwas mehr, vor allem bei Kindern oder Gruppen. Im Zweifel ist es sicherer, kurz zu warten statt ein riskantes Manöver zu wagen.
Haben Radfahrende überall Vorfahrt?
Nein, über die Vorfahrt entscheiden weiterhin die allgemeinen Verkehrsregeln, Schilder und Ampeln. Gibt es keine Beschilderung, gilt „rechts vor links“. An Einmündungen, Grundstückszufahrten oder abgesenkten Bordsteinen ist besondere Vorsicht geboten: Wer mit dem Rad oder Auto ein- oder abbiegen will, muss warten, wenn hier andere die Straße überqueren.
Auch an ausgeschilderten Zebrastreifen müssen sowohl Rad- als auch Autofahrende anhalten, wenn jemand die Straße queren möchte. Wollen Fußgänger:innen an anderen Stellen die Fahrbahn überqueren, müssen sie wie üblich auf den Vorrang des fließenden Verkehrs achten.
Dieser Artikel ist zu erste in der neuen Kiezzeitung "Der Schöneberger" erschienen.
